Feuerlöscher Pflicht im Gewerbe

Ab wann ist ein Feuerlöscher Pflicht?

Feuerlöscher sollten zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Personen in keinem Haushalt und in keinem Unternehmen fehlen. Laut Gesetz müssen Unternehmen mit genügenden Löschgeräten ausgestattet sein und darüber hinaus auch Wegbeschreibungen anfertigen, die zu jedem Feuerlöscher führen. Auch Rauchmelder sind sehr sinnvoll, wenn es um die Sicherheit und die frühzeitige Erkennung eines Brandausbruchs geht. Ein Feuerlöscher ist in einem privaten Haushalt jedoch keine Pflicht. Zur eigenen Sicherheit ist es jedoch ratsam ein Löschgerät und einen Rauchmelder anzuschaffen, falls diese Geräte noch nicht vorhanden sind.

Vorschriften für Betriebe

Für jedes Unternehmen, ob Produktionsunternehmen oder Bürobetrieb, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, besteht eine Feuerlöscher-Pflicht! Auch Freiberufler die Aushilfskräfte beschäftigen unterliegen dieser Pflicht. Dabei haben Sie in Deutschland die Arbeitsstättenverordnung mit der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2,2, das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk BGR 133 sowie die Brandschutzordnung DIN 14096 zu beachten.
Der Bundesverband Brandschutz Fachbetrieb e.V. machte jedoch bereits mehrfach auf diese Regelungen aufmerksam, sodass ein "Nichtwissen" im Notfall nicht durchgelassen wird. Zum Feuerschutz der gesamten Belegschaft sollten Unternehmen also nicht nur wegen des bestehenden Gesetzes, sondern auch zur Sicherheit der Mitarbeiter diese Vorschriften beachten und ihnen sorgsam nachgehen.
Die Feuerlöscher in Ihrem Betrieb müssen spätestens alle zwei Jahre einer sachkundigen Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV unterzogen werden! Alternativ können Sie die Feuerlöscher auch durch Neugeräte ersetzen, da hier ist die nächste Prüfung wieder in zwei Jahren fällig ist. Der Instandsetzungsnachweis auf dem Gerät gibt Ihnen hierzu Auskunft - rechnen Sie sich aus welche Variante für Sie die lohnendere ist.

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