DIN EN 3 "Tragbare Feuerlöscher”
In der DIN EN 3 wird gegenüber der alten Norm nach DIN 14406 nicht mehr nur die Löschmittelmenge als Maßstab für das Löschvermögen herangezogen, sondern hier ist das Löschvermögen für die Einstufung eines Feuerlöschers maßgeblich. Daraus kann sich ergeben, dass Sie auch mit einem Feuerlöscher mit geringerem Löschmittelinhalt das gleiche Löschvermögen erreiche wie mit einem Feuerlöscher mit höherem Löschmittelinhalt.
Durch eine Zahlen Buchstabenkombination, welche auf dem Löscher aufgedruckt ist, wird die Leistungsklasse und damit das Löschvermögen angegeben.
Dabei drückt die Zahl das Löschobjekt und die Buchstaden die Brandklasse aus - Löschmitteleinheiten (LE) und Feuerlöscher Arten nach DIN EN 3 in folgende Tabelle:
LE | Feuerlöscher nach DIN EN 3 | |
A | B | |
1 | 5 A | 21 B |
2 | 8 A | 34 B |
3 | 55 B | |
4 | 13 A | 70 B |
5 | 89 B | |
6 | 21 A | 113 B |
9 | 27 A | 144 B |
10 | 34 A | |
12 | 43 A | 183 B |
15 | 55 A | 233 B |
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden können Sie beliebige Feuerlöscher miteinander kombinieren, um so auf die erforderlichen Löschmitteleineheiten zu kommen. Sind für Ihren Betrieb z.B. 25 LE erforderlich, so können Sie die unter der Verwendung von drei Feuerlöschern mit je 9 LE oder mit einem Löscher mit 15 LE plus einen Feuerlöscher mit 10 LE erreichen. Auch hier sind natürlich die die erforderlichen Brandklassen, Art und Umfang der Brandgefährdung als auch die Größe des zu schützenden Bereiches zu berücksichtigen.